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IPPC Lizenz

IPPC Lizenz

Die Internationale Pflanzenschutzkonvenz (International Plant Protection Convention, IPPC) verlangt, damit das Holz und Holzverpackungen, welche die Grenze passieren, gemäß ISPM 15 behandelt sind.
Dieser Standard nennt die weltweit anerkannten Maßnahmen, die für Kontrolle der Karantinschädlinge geeignet sind, damit sich die Schädlinge mit Holzverpackungen aus unbehandeltem Nadel-und Laubholz nicht verbreiten. Die von Standardvorschriften angegebenen Maßnahmen vernichten den größten Teil von Karantinschädlingen. Das Holz, behandelt gemäß ISPM 15/IPPC, hat Spezialzeichen, die den Standard, Unternehmen und Behandlungsdatum identifizieren.
Die Standarderfüllung wird von dem Staatsdienst für Pflanzenschutz überwacht. Sie können bei diesem Dienst überprüfen, ob der Hersteller berechtigt ist, seine Produktion mit IPPC-Zeichen zu versehen. Mehr können Sie darüber in der Website lesen.
 
 
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